Behandlungsgebühr

Die Abrechnung meiner Behandlungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Wenn Ihr Versicherungstarif Heilpraktikerleistungen beinhaltet, können Sie die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Der erstattungsfähige Anteil ist je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich.

Für osteopathische Behandlungen besteht auch bei gesetzlicher Krankenversicherung die Möglichkeit einer anteiligen Kostenerstattung bei ärztlicher Verordnung.

Vor Behandlungsbeginn kläre ich Sie gerne über die bei regulärem
Verlauf zu erwartenden Kosten der Behandlung auf.